Welche sind die ersten Schritte für Angehörige im Sterbefall?

 

Wenn jemand zu Hause verstorben ist, verständigen Sie Ihren Hausarzt, einen Arzt Ihrer Wahl oder den ärztlichen Notdienst. Erst nachdem der Totenschein ausgestellt wurde, kann die Überführung vorgenommen werden. Benachrichtigen Sie dann das Bestattungsinstitut Ihrer Wahl.

Sie erreichen uns, Köppel Bestattungen, jederzeit unter der Telefonnummer: 07222 /200011 - auch an Sonn- und Feiertagen.

1. Todesbescheinigung
Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod eines Menschen bestätigen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Hierbei wird auch die Todesursache anhand einer äußeren Leichenschau bestätigt und ein natürlicher Tod entweder bestätigt oder die zuständigen Behörden informiert.
2. Benachrichtigung von Angehörigen
Informieren Sie umgehend andere enge Familienmitglieder, Freunde und Verwandte über den Sterbefall.
3. Bestattungsunternehmen kontaktieren
Informieren Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin, um den Transport und die Bestattung des Verstorbenen zu organisieren. Ihr Bestatter hilft Ihnen bei der Auswahl eines Sarges, einer Urne, übernimmt Botengänge, organisiert die Trauerfeier und berät Sie in vielen Fragen rund um das Thema „Bestattung“.
4. Sterbeurkunde beantragen
Sie benötigen mehrere Sterbeurkunden, um rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Diese Urkunden werden vom Standesamt vom Standesamt ausgestellt. In der Regel übernimmt diese Dienstleistung der Bestatter.
5. Organisation der Bestattung
Besprechen Sie mit ihrem Bestattungsunternehmen die Details der Beerdigung oder der Feuerbestattung. Er berücksichtigt dabei gerne die besonderen Wünsche des Verstorbenen oder die der Familie.
6. Benachrichtigung von Ämtern, Sozialversicherungen, Arbeitgebern und Geschäftspartnern
Informieren Sie Krankenkassen, Rentenstellen, Banken, Versicherungsunternehmen, einen eventuell vorhandenen Arbeitgeber und andere relevante Institutionen über den Todesfall. Auch hier ist der Bestatter Ihres Vertrauens gerne behilflich.
7. Testament und Nachlass
Überprüfen Sie, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Ein Anwalt kann Ihnen bei rechtlichen Fragen und der Abwicklung des Nachlasses behilflich sein.
8. Planung der Trauerfeier
Organisieren Sie eine Gedenkfeier, Beerdigung oder Einäscherungszeremonie, um Abschied zu nehmen und dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen.
9. Unterstützung suchen
Es ist wichtig, in dieser schwierigen Zeit emotionale Unterstützung von Freunden, Familienmitgliedern oder professionellen Beratern zu erhalten. Trauerbewältigung kann ein komplexer Prozess sein.
10. Nachlassangelegenheiten regeln
Kündigen Sie gegebenenfalls Mitgliedschaften, Abonnements und erledigen Sie alle anderen Nachlassangelegenheiten, inkl. dem sog. „Digitalen Nachlass“.
11. Finanzielle Angelegenheiten
Überprüfen Sie die Finanzen und ihre Zugriffsmöglichkeiten und stellen Sie sicher, dass finanzielle Verpflichtungen wie Miete, Nebenkosten und Telefon, aber auch Steuern und Versicherungen weiterhin bedient bez. fristgerecht gekündigt werden.
12. Verwandte, Freunde und Bekannte informieren
Sorgen Sie dafür, dass Freunde und Bekannte über die Beerdigung oder die Trauerfeier informiert werden, damit sie teilnehmen können, wenn sie es wünschen. Falls es keine öffentliche Trauerfeier gibt, in formieren Sie bitte das Umfeld auch darüber.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte je nach Bundesland, Region und individuellen Umständen variieren können.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, professionelle Hilfe von Bestattungsunternehmen, Rechtsanwälten und Trauerberatern in Anspruch zu nehmen, um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Welche Unterlagen benötigt der Bestatter?

1. Todesbescheinigung
Ein Arzt oder eine Ärztin muss den Tod eines Menschen bestätigen und eine Todesbescheinigung ausstellen. Hierbei wird auch die Todesursache anhand einer äußeren Leichenschau bestätigt und ein natürlicher Tod entweder bestätigt oder die zuständigen Behörden informiert.
2. Personalausweis oder Reisepass
Diese Dokumente dienen zur Identifizierung des Verstorbenen und zur Erstellung der notwendigen Unterlagen.
3. Geburtsurkunde des Verstorbenen (gegebenenfalls mit Übersetzung)
Diese Urkunde wird benötigt, um das Geburtsdatum und die Identität des Verstorbenen zu bestätigen, wenn die Person ledig ist, die Eheschließung im Ausland war oder in der Eheurkunde die Nummer des Geburtseintrages nicht eingetragen wurde.
4. Heiratsurkunde bez. Familien- oder Stammbuch (falls vorhanden)
Diese Urkunde bez. das Buch werden benötigt, wenn der Verstorbene verheiratet, verwitwet oder geschieden ist.
5. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (falls zutreffend)
Diese Urkunde wird zusätzlich benötigt, wenn der Verstorbene geschieden ist.
6. Krankenversicherungskarte
Der Bestatter benötigt Informationen zur Krankenversicherung, um diese über den Tod des Patienten in Kenntnis zu setzen.
7. Renten und Pensionen
Falls der Verstorbene Renten- oder Pensionsansprüche hatte, sind die entsprechenden Dokumente erforderlich, um die Träger zu informieren und eventuell das Sterbevierteljahr für Witwen und Witwer zu beantragen.
8. Versicherungsunterlagen
Falls der Verstorbene Lebensversicherungen oder andere Versicherungen hatte, sind die entsprechenden Dokumente erforderlich, um Ansprüche geltend zu machen bez. um Abmeldungen vorzunehmen.
9. Graburkunde oder Grabnutzungsrecht
Falls ein Grab bereits vorhanden ist oder vorerworben wurde, werden die entsprechenden Unterlagen benötigt, um die Beerdigung oder Beisetzung zu organisieren.
10. Vorab getroffene Bestattungsvereinbarungen
Wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge oder -vereinbarung getroffen hat, sollte der Bestatter darüber informiert werden.
11. Fotos für Traueranzeigen und Gedenkmaterial
Bei entsprechendem Wunsch werden Fotos des Verstorbenen für Traueranzeigen, Gedenkhefte oder Gedenktafeln benötigt bez. gewünscht.
12. Informationen zur Gedenkfeier oder Zeremonie
Falls eine Gedenkfeier oder Zeremonie geplant ist, benötigt der Bestatter Informationen zu Ort, Datum und Zeitpunkt sowie zu den gewünschten Details der Veranstaltung (beispielsweise Musikstücke).
13. Testament oder letztwillige Verfügung (falls vorhanden)
Falls der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat, wird die Information, ob es sich um ein privates oder ein notarielles Testament handelt, für das Nachlassgericht benötigt. Das Testament selbst ist dort direkt abzugeben.

Es ist ratsam, sich direkt mit dem Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen, um eine genaue Liste der erforderlichen Unterlagen für den Bestattungsprozess zu erhalten, da die Anforderungen je nach örtlichen Vorschriften und individuellen Umständen variieren können.

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