Die Bestattungsarten

Es wird grundsätzlich nach Erd- und Feuerbestattungen unterschieden. In den Christlichen Religionen sind diese beiden Bestattungsarten prinzipiell gleichgestellt. Andere Religionen, wie z.B. jüdische oder moslemische, erlauben nur eine Erdbestattung. Darüber, was bei den verschiedenen religiösen Ritualen und Gebräuchen zu berücksichtigen ist, informieren wir Sie gerne.

  • Erdbestattung im Sarg - Friedhof: Wahlgrab, Reihengrab, anonym
  • Feuerbestattung in der Urne - Friedhof: Wahlgrab, Reihengrab, anonym
  • Seebestattung - Nord- und Ostsee, sonstige Weltmeere
  • weitere Alternativen - Weltraum, Friedwald, Almbestattung


Bei der Festlegung der Bestattungsart ist es wichtig zu wissen, ob der/die Verstorbene zu Lebzeiten eine Verfügung getroffen hat. Die persönlichen Wünsche hierfür lassen sich im Vorfeld in unserer Vorsorgemappe schriftlich fixieren und sind so für die Hinterbliebenen gut nachzuvollziehen. Die Reihenfolge derer, die eine Bestattungsart bestimmen dürfen, sind vom Gesetzgeber wie folgt festgelegt:

  • Die Ehegatten
  • Die Kinder
  • Die Eltern des Verstorbenen
  • Die Geschwister
  • Die Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge